SPORTPHYSIOTHERAPIE
BARBARA MEISINGER
MSPhT
AGB
1. Worauf müssen Sie vor Behandlungsbeginn achten?
1.1. Ärztliche Verordnung
Für Ihre Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese erhalten sie von der Ärztin/vom Arzt Ihres Vertrauens, die/der zur Ausstellung dieser Verordnung berechtigt ist.
1.2. Verrechnung der Behandlungskosten
Die Kosten der Behandlung werden Ihnen bei Behandlungsbeginn bekannt gegeben (bzw. können Sie dem Behandlungsvertrag/der Homepage entnehmen). Sie begleichen die Kosten mit Ihrer behandelnden Physiotherapeutin als Wahltherapeutin und suchen bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger um teilweisen Rückersatz gemäß dem Kassentarif/satzungsmäßigen Kostenzuschuss an.
1.3. Befunde
Eine fachgerechte Behandlung erfordert eine ausführliche Erstbegutachtung. Dabei ist Ihre Physiotherapeutin auf Ihre Mithilfe angewiesen. Daher werden Sie gebeten, zum ersten Termin alle relevanten Befunde mitzubringen.
2.Wie gestaltet sich der Ablauf der Therapie?
2.1. Persönliche Einzelbetreuung
Ihre Physiotherapeutin steht für die Dauer der Behandlung ausschließlich Ihnen zur Verfügung. Sie/er ist Ihr/e Ansprechpartnerin in organisatorischen und fachlichen Fragen der Behandlung.
Mit ihr/ihm vereinbaren Sie die für Sie wichtigen Bereiche wie Behandlungsziel, Behandlungsmaßnahmen, Termine, Behandlungsdauer, Behandlungsfrequenz, und Kosten.
2.2. Ihre Behandlung
Die Leistung Ihrer Physiotherapeutin setzt sich zusammen aus allen unmittelbar mit und für Sie erbrachten Maßnahmen wie insbesondere
· persönliche individuelle Behandlung einschließlich Befunderhebung und Beratung
· behandlungsbezogene Administration, Terminvergabe
· für die Behandlung notwendige Vor- und Nachbereitung wie z.B. Herstellung, Anpassung und Bereitstellen individuellen Therapiematerials
· Dokumentation (Krankengeschichte) und 10-jährige Aufbewahrung, wobei Sie ein Recht zur Einsichtnahme und Kopie (gegen Kostenersatz) haben
· bei Bedarf/nach Anfrage: Verfassen von über die Dokumentation hinausreichenden, individuellen Befunden zur Vorlage bei diversen Stellen wie Krankenversicherungsträgern, behandelnden ÄrztInnen, privaten Versicherungsträgern und ähnlichen Stellen
Mit Ihrer Unterschrift im Anschluss an eine Behandlungssitzung bestätigen Sie die Inanspruchnahme der Behandlung. Dies ist eine Voraussetzung für die Kostentragung durch Ihren Krankenversicherungsträger.
2.3. Grundsätze der Behandlung Ihrer Physiotherapeutin
• Gesetz: Die Behandlung erfolgt in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste in der geltenden Fassung. (MTD-Gesetz)
• Wissenschaft: Ihre Physiotherapeutin orientiert sich an den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen.
• Selbstbestimmung: Ihre Physiotherapeutin unterbreitet Ihnen auf der Grundlage der ärztlichen Verordnung und der Erstbegutachtung einen Behandlungsvorschlag. Es obliegt Ihnen, dieses Angebot anzunehmen oder Anpassungen mit Ihrer Physiotherapeutin abzusprechen.
• Verschwiegenheit: Alle Informationen, die Sie Ihrer Physiotherapeutin geben, unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Es wird davon ausgegangen, dass ein Informationsaustausch zum Zwecke der Behandlungsoptimierung mit der verordnenden Ärztin/dem verordnenden Arzt als auch den weiteren, von Ihnen genannten und an der Behandlung beteiligen Gesundheitsberufen gewünscht ist. Ohne Ihr Wollen werden diese Informationen keiner anderen Person weitergegeben. Sollte sich eine weitere Informationsweitergabe aus medizinisch-therapeutischen Gründen als sinnvoll und notwendig erweisen, wird sich Ihre Physiotherapeutin mit Ihnen darüber beraten. Dasselbe gilt für die Weitergabe der aus gesetzlichen Gründen verpflichtenden Dokumentation.
2.4. Dokumentation
Ihre Physiotherapeutin ist gesetzlich zur Dokumentation u.a. der therapeutischen Maßnahmen in einer Krankengeschichte verpflichtet. Die Dokumentation steht im Eigentum Ihrer Physiotherapeutin. Auf Ihr Verlangen können Sie Einsicht in die Dokumentation nehmen und gegen Kostenersatz Kopien erhalten. Nach Beendigung der Behandlung verbleibt die Dokumentation bei Ihrer Physiotherapeutin und wird über den gesetzlich verpflichtenden Zeitraum von 10 Jahren aufbewahrt.
3. Was sollten Sie über die Kosten der Behandlung wissen?
3.1. Höhe der Kosten
Physiotherapie: 30min/50€, 45min/75€, 60min/100€
Manuelle Lymphdrainage: 30min/50€, 45min/75€, 60min/100€
3.2. Zahlungsmodus
Ihre Physiotherapeutin stellt Ihnen bei Ende der Behandlung (bzw. Behandlungssitzungen der ärztlichen Verordnung) eine Honorarnote über die Gesamtkosten der Behandlungssitzungen aus.
Folgenden Zahlungsmodus können Sie mit Ihrer Physiotherapeutin vereinbaren:
• Barzahlung
• Zahlung mit Erlagschein/Banküberweisung
Mit Ihrer Physiotherapeutin vereinbaren Sie den Zeitpunkt der Bezahlung (Fälligkeit) – er ist der Honorarnote zu entnehmen. Geraten Sie mit der vereinbarten Zahlungsmodalität in Verzug, behält sich Ihre Physiotherapeutin das Recht vor, Verzugszinsen in der gesetzlich zulässigen Höhe von 4 % in Rechnung zu stellen. Für im Zusammenhang mit nicht entsprechend der Fälligkeit bezahlten Honorarforderungen durchgeführte Mahnungen bemessen sich die erhobenen Mahnspesen für die erste Mahnung auf Euro 0,–, für die zweite Mahnung auf Euro 5,– und für die dritte Mahnung auf Euro 7,–.
4. Was ist Ihr Anteil an einer erfolgreichen Behandlung?
Ihre Physiotherapeutin ist Begleiterin auf Ihrem ganz persönlichen Weg und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Eine erfolgreiche Behandlung setzt voraus, dass Sie Ihrer Physiotherapeutin Auskunft geben über Ihren Gesundheitszustand und die mit den aktuellen Beschwerden in Zusammenhang stehenden sowie bisher vorgenommenen Untersuchungen und Behandlungen. Ihre Physiotherapeutin unterstützt Sie dabei durch gezielte Fragestellungen.
Zur Erreichung des bestmöglichen Behandlungserfolges ist Ihre Mithilfe unentbehrlich. Mithilfe kann bedeuten, bestimmte Handlungsanleitungen zu befolgen, erlernte Übungen zu wiederholen oder gewisse Handlungen zu unterlassen.
5. Wie sagen Sie einen vereinbarten Behandlungstermin ab?
Können Sie einen vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen, werden Sie ersucht, dies unverzüglich – spätestens aber werktags 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin – Ihrer Physiotherapeutin mitzuteilen Andernfalls behält sich Ihre Physiotherapeutin das Recht vor, den nicht wahrgenommenen Termin in der Höhe jener Kosten, die Sie auch bei durchgeführter Behandlung zu zahlen gehabt hätten, in Rechnung zu stellen. Diese Kosten können nicht beim Krankenversicherungsträger geltend gemacht werden.
6. Wann endet die Behandlung?
Die ärztliche Verordnung begrenzt den Umfang der Behandlung. Sollte eine Behandlung darüber hinaus notwendig sein, benötigen Sie eine neue (falls Sie eine Rückerstattung wünschen auch chefärztlich bewilligte) ärztliche Verordnung.
7. Wie suchen Sie bei Ihrem Krankenversicherungsträger um Rückersatz der tarifmäßigen Behandlungskosten/
satzungsmäßigen Kostenzuschuss an?
Sie reichen die ärztliche Verordnung, die Honorarnote der Physiotherapeutin, ihre Zahlungsbestätigung und ihre Persönlichen Daten (Name, Sozialversicherungsnummer, Telefonnummer, Kontonummer) bei der zuständigen Krankenkasse ein. Angaben zum zu erwartenden Kostenersatz/Kostenzuschuss können nur unter Vorbehalt der Entscheidung Ihres Sozialversicherungsträgers gegeben werden.
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